Preisgestaltung

Die Preise für meine Dolmetschdienstleistungen orientieren sich an den Vorgaben der §§ 8–11 JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). Damit biete ich Ihnen eine transparente und rechtlich fundierte Preisgestaltung an.

Preisgestaltung

Für Fahrten zu Terminen berechne ich die Fahrtkosten gemäß § 5 (2) Nr. 2 in Verbindung mit §§ 8–11 JVEG. Diese beinhalten:

  • Kilometergeld (jeweils geltender Satz)
  • Eventuell anfallende Park- oder Reisekosten

Rechnungen und Umsatzsteuer

Auf alle Rechnungen wird die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer (19 %) aufgeschlagen.

Individuelle Anfragen

Die Preise für spezielle Dolmetschaufträge oder die Übersetzung von Dokumenten (z. B. behördliche Anträge, Bildungsunterlagen, medizinische Berichte) richten sich nach Umfang und Art der Leistung. Diese kalkuliere ich individuell, um Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten zu können.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Angebot oder bei Fragen zu den Preisen. Ich freue mich darauf, Sie professionell und zuverlässig zu unterstützen!